EU AI Act: Was gilt für Ihr Unternehmen?
Acht Fragen, wenige Minuten. Sie erhalten eine Übersicht der Pflichten, die nach Ihren Angaben in Betracht kommen, die zugehörigen Fristen — und fertige Hinweistexte, die Sie direkt übernehmen können.
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Art. 4 wird am häufigsten übersehen
Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seit Februar 2025 — für nahezu jedes Unternehmen, das KI-Werkzeuge einsetzt.
Art. 50 ist jetzt durchsetzbar
Chatbots müssen sich zu erkennen geben, erzeugte Bilder und Videos gekennzeichnet sein.
Art. 5 kennt keine Übergangsfrist
Für die verbotenen Praktiken gilt der höchste Bußgeldrahmen: bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Häufige Fragen zum EU AI Act
Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen?
In aller Regel ja, sobald KI-Werkzeuge eingesetzt werden — und sei es nur als Bestandteil eingekaufter Software. Der AI Act unterscheidet nicht zwischen bewusst beschaffter KI und einer Funktion, die in einem Programm ohnehin enthalten war. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 kennt zudem keine Größengrenze; sie trifft den Vier-Personen-Betrieb wie den Konzern. Was im Einzelfall gilt, ist eine Rechtsfrage — diese Seite gibt dazu nur eine Orientierung.
Muss ich KI-generierte Bilder kennzeichnen?
Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 zielt auf Deepfakes: auf Inhalte, die reale Personen, Gegenstände oder Ereignisse zeigen. Eine rein generische Illustration fällt dem Wortlaut nach nicht darunter. Viele Betriebe kennzeichnen dennoch — es kostet nichts und entzieht einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung die Grundlage. Wir handhaben es auf dieser Website genauso und legen das offen. Die zusätzlich ab dem 2. Dezember 2026 geforderte maschinenlesbare Markierung trifft die Anbieter der Generatoren, nicht deren Anwender.
Muss ich KI-generierte Texte kennzeichnen?
Nicht, wenn der Text vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft wurde und jemand die inhaltliche Verantwortung dafür trägt — dann greift die Ausnahme des Art. 50. Was Sie in diesem Fall brauchen, ist kein Hinweis unter dem Beitrag, sondern ein nachvollziehbarer Redaktionsprozess. Eine Kennzeichnung dort anzubringen, wo sie nicht verlangt ist, ist übrigens keine harmlose Vorsicht: Sie kostet Vertrauen und Sichtbarkeit in der Suche.
Muss mein Chatbot sagen, dass er eine KI ist?
Ja. Nach Art. 50 Abs. 1 muss erkennbar sein, dass man mit einem System und nicht mit einem Menschen spricht — und zwar bei der ersten Interaktion, nicht erst in der Datenschutzerklärung. Dasselbe gilt für Telefon- und Sprachassistenten, dort als Ansage zu Gesprächsbeginn. Seit dem 2. August 2026 ist diese Pflicht bußgeldbewehrt. Ein Satz genügt; fertige Formulierungen erhalten Sie am Ende dieser Orientierungshilfe.
Was ist die KI-Kompetenz nach Art. 4 — und wie weise ich sie nach?
Art. 4 verlangt seit dem 2. Februar 2025, dass die Personen, die KI einsetzen, sie auch verstehen: Möglichkeiten, Grenzen und Risiken. Es braucht dafür keine Zertifizierung und keinen Wochenkurs. Eine dokumentierte Einweisung genügt in aller Regel — wer wurde wann worin eingewiesen, welche Regeln gelten für vertrauliche Daten, wer prüft die Ergebnisse. Eine Seite, jährlich aufgefrischt. Diese Pflicht wird am häufigsten übersehen.
Welche Bußgelder sieht der EU AI Act vor?
Der Rahmen ist gestaffelt: bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei den verbotenen Praktiken nach Art. 5, bis 15 Mio. € oder 3 % bei sonstigen Pflichten einschließlich der Transparenz nach Art. 50, bis 7,5 Mio. € oder 1 % bei unrichtigen Angaben gegenüber Behörden. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Praktisch relevanter als die Aufsicht ist für kleine Betriebe erfahrungsgemäß die wettbewerbsrechtliche Abmahnung — ein Chatbot ohne Hinweis ist von außen in Sekunden zu sehen.
Bis wann muss ich handeln?
Ein Teil gilt bereits: die verbotenen Praktiken und die KI-Kompetenz seit dem 2. Februar 2025, die Transparenzpflichten sind seit dem 2. August 2026 bußgeldbewehrt. Die nächste Frist ist der 2. Dezember 2026 — bis dahin müssen Systeme nachgezogen sein, die schon vor dem 2. August 2025 im Einsatz waren. Weitere Stufen folgen 2027 und 2028. Den vollständigen Zeitstrahl sehen Sie im Ergebnis dieser Orientierungshilfe.
Diese Seite ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. BummelTech ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Stand der Rechtsangaben: 2. August 2026. Wie wir selbst mit KI umgehen, steht auf unserer Transparenzseite.